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Wenn es sich lohnt eine Sache zu machen, dann lohnt es sich auch, sie gut zu machen
Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr verfassungswidrig

Die Verwendung von ortsfesten Videosystemen (zum Beispiel von Autobahnbrücken) zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis ist nach einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11.08.2009 (Az: 2 BvR 941/09) unzulässig.

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Gesetzliche Neuregelungen im Familienrecht ab 01.09.2009

Bislang ziemlich unbeachtet von der Bevölkerung ist zum 01.09.2009 eine Vielzahl neuer Vorschriften über das Verfahren des Familienrechts in Kraft getreten.

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